Gesetz
über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid
(Landeswahlgesetz - LWG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. Juli 2002
Zuletzt geändert am 25. Oktober 2011 (GVBl S. 506)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
1. Stimmrecht
Art. 1 Voraussetzungen des Stimmrechts
Art. 2 Ausschluss vom Stimmrecht
2. Räumliche Gliederung und Wahlorgane
Art. 5 Wahlkreis, Stimmkreis, Stimmbezirk
3. Durchführung der Abstimmung
Art. 10 Tag der Abstimmung
Art. 11 Öffentlichkeit der Abstimmung
Art. 14 Stimmzettel, Stimmenzählgeräte
Art. 16 Entscheidungen des Wahlvorstands
Art. 18 Dienstbefreiung ohne Lohnabzug
Zweiter Teil
Besondere Bestimmungen für die Landtagswahl
1. Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
Art. 19 Wahlrechtsgrundsätze und Wahldauer
2. Wahlvorschläge
Art. 23 Wahlvorschlagsrecht
Art. 25 Mängelbeseitigung, Feststellung des Landeswahlausschusses
Art. 26 Einreichung der Wahlkreisvorschläge
Art. 27 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
Art. 28 Aufstellung der Stimmkreisbewerber
Art. 29 Aufstellung der Wahlkreisliste
Art. 30 Beauftragte für die Wahlkreisvorschläge
Art. 31 Rücknahme von Wahlkreisvorschlägen
Art. 32 Änderung von Wahlkreisvorschlägen
Art. 33 Beseitigung von Mängeln
Art. 34 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
Art. 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
3. Abstimmung
Art. 36 Stimmen
4. Feststellung des Wahlergebnisses
Art. 39 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
Art. 40 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
Art. 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmkreis
Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis Art. 43 Wahl der Vertreter der StimmkreiseArt. 44 Wahl der Abgeordneten aus den Wahlkreislisten
Art. 45 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
Art. 47 Ungültigkeitserklärung von Stimmen durch den Landeswahlausschuss
Art. 48 Verständigung der Gewählten
Art. 49 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
Art. 50 Bekanntmachung der Namen der Gewählten
5. Wahlprüfung
Art. 51 Zuständigkeit
Art. 52 Umfang der Wahlprüfung
Art. 53 Frist für Wahlbeanstandungen
6. Verlust und Ruhen der Mitgliedschaft
Art. 56 Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag
Art. 57 Ruhen der Mitgliedschaft eines Abgeordneten
Art. 58 Feststellung der Listennachfolger
Art. 59 Folgen eines Parteiverbots
7. Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
Art. 60 Leistungen an Parteien
Art. 61 Leistungen an sonstige organisierte Wählergruppen
Dritter Teil
Besondere Bestimmungen über Volksbegehren
und Volksentscheid
Abschnitt I
Das unmittelbare Gesetzgebungsrecht des Volkes
Art. 62 Volksgesetzgebung
1. Volksbegehren
Art. 63 Zulassungsantrag
Art. 64 Entscheidung über den Zulassungsantrag
Art. 65 Bekanntmachung des Volksbegehrens und der Eintragungsfrist
Art. 66 Änderung und Rücknahme des Zulassungsantrags
Art. 68 Auslegung der Eintragungslisten
Art. 69 Eintragungsberechtigung, Inhalt der Eintragung, Eintragungsschein
Art. 70 Ungültige Eintragungen
Art. 71 Feststellung des Ergebnisses des Volksbegehrens
Art. 72 Vorlage des Volksbegehrens an den Landtag
Art. 73 Behandlung des Volksbegehrens im Landtag
2. Volksentscheid
Art. 75 Bekanntmachung von Tag und Gegenstand des Volksentscheids
Art. 76 Stimmzettel, Stimmabgabe
Art. 78 Feststellung des Abstimmungsergebnisses
Art. 79 Ergebnis des Volksentscheids
Art. 80 Prüfung des Volksentscheids
Art. 81 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
Art. 82 Beteiligung des Beauftragten des Volksbegehrens in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
Abschnitt II
Die Abberufung des Landtags durch das Volk
Art. 83 Abberufung des Landtags durch das Volk
Art. 86 Ergebnis des Volksentscheids
Art. 87 Vollzug der Abberufung
Abschnitt III
Volksentscheid über Beschlüsse des Landtags auf Änderung der Verfassung
Art. 88 Volksentscheid über Beschlüsse des Landtags auf Änderung der Verfassung
Vierter Teil
Schlussbestimmungen