Wahlordnung
für Landtagswahlen, Volksbegehren und
Volksentscheide
(Landeswahlordnung - LWO)
Vom 16. Februar 2003
Zuletzt geändert am 7. Februar 2007
(GVBl S. 142)
Auf Grund des Art. 92 des Landeswahlgesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl S. 277, ber. S. 620, BayRS 111–1–I) erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Wahlorgane
§ 1 Landeswahlleiter und Wahlkreisleiter
§ 2 Stimmkreisleiter und Abstimmungsleiter
§ 3 Bildung der Wahlausschüsse
§ 4 Tätigkeit der Wahlausschüsse
§ 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
§ 6 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
§ 8 Ablehnung eines Wahlehrenamts
§ 9 Auslagenersatz und Erfrischungsgeld
Zweiter Teil
Vorbereitung der Abstimmungen
Abschnitt 1
Stimmbezirke
Abschnitt 2
Wählerverzeichnis
§ 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
§ 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
§ 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
§ 15 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
§ 16 Benachrichtigung der Stimmberechtigten
§ 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
§ 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
§ 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
§ 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
Abschnitt 3
Wahlscheine
§ 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
§ 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
§ 25 Erteilung von Wahlscheinen
§ 26 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
§ 27 Vermerk im Wählerverzeichnis
§ 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
Abschnitt 4
Wahlvorschläge und Stimmzettel
§ 29 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
§ 31 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
§ 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
§ 33 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
§ 34 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlkreisausschusses
§ 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge
Abschnitt 5
Abstimmungsräume, Abstimmungszeit
§ 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
Dritter Teil
Durchführung der Abstimmung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 40 Ausstattung des Wahlvorstands
§ 46 Stimmabgabe behinderter Stimmberechtigter
§ 47 Vermerk über die Stimmabgabe
§ 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
Abschnitt 2
Besondere Regelungen
§ 50 Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken
§ 51 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen und Klöstern
§ 52 Stimmabgabe in Justizvollzugsanstalten
§ 54 Behandlung der Wahlbriefe
Vierter Teil
Ermittlung und Feststellung der
Abstimmungsergebnisse
§ 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
§ 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
§ 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
§ 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
§ 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
§ 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
§ 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
§ 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
§ 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
§ 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
§ 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss
Fünfter Teil
Sonderbestimmungen für Volksbegehren
§ 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
§ 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
§ 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
§ 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
§ 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
§ 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss
Sechster Teil
Nachwahl, Wiederholungswahl
Siebter Teil
Schlussbestimmungen
§ 87 Wahlstatistische Auszählungen
§ 89 Sicherung der Abstimmungsunterlagen
§ 90 Vernichtung der Abstimmungsunterlagen
§ 90a Gleichzeitige Durchführung eines Volksentscheids mit der Landtagswahl
§ 91 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlagen:
Anlage 1
(zu § 17)
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in
das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Anlage 2
(zu § 21 Abs. 1)
Beurkundung des Abschlusses des
Wählerverzeichnisses
Anlage 3
(zu § 23 Abs. 2)
Wahlschein
Anlage 4
(zu § 31 Abs. 1)
Wahlkreisvorschlag
Anlage 5
(zu § 31 Abs. 3)
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift
und Bescheinigung des Stimmrechts
Anlage 6
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 1)
Zustimmungserklärung für Bewerber/Bewerberinnen
eines Wahlkreisvorschlags
Anlage 7
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 2)
Bescheinigung der Wählbarkeit
Anlage 8
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Niederschrift über die Aufstellung des
Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin
Anlage 9
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Versicherung an Eides statt zur Aufstellung des
Stimmkreisbewerbers/der Stimmkreisbewerberin
Anlage 10
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Niederschrift über die Aufstellung der
Wahlkreisliste
Anlage 11
(zu § 31 Abs. 4 Nr. 3)
Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der
Wahlkreisliste
Anlage 12
(zu § 33 Abs. 6)
Niederschrift über die Sitzung des
Wahlkreisausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der
eingereichten Wahlkreisvorschläge
Anlage 13
(zu § 36 Abs. 2)
Stimmzettel für die Wahl eines oder einer
Stimmkreisabgeordneten
Anlage 14
(zu § 36 Abs. 2)
Stimmzettel für die Wahl eines oder einer
Wahlkreisabgeordneten
Anlage 15
(zu § 39 Abs. 1)
Wahlbekanntmachung
Anlage 16
(zu § 64 Abs. 1)
Wahlniederschrift (Urnenwahl)
Anlage 17
(zu § 68 Abs. 4)
Wahlniederschrift (Briefwahl)
Anlage 18
(zu § 72 Abs. 1)
Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens
Anlage 19
(zu § 77 Abs. 1)
Eintragungsschein für ein Volksbegehren
Anlage 20
(zu § 78 Abs. 1)
Eintragungsliste für ein Volksbegehren
Anlage 21
(zu § 79 Abs. 1)
Bekanntmachung über die Eintragung für ein
Volksbegehren